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   LG Dortmund, 15.09.2011 - 18 O 33/10   

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https://dejure.org/2011,26216
LG Dortmund, 15.09.2011 - 18 O 33/10 (https://dejure.org/2011,26216)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15.09.2011 - 18 O 33/10 (https://dejure.org/2011,26216)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15. September 2011 - 18 O 33/10 (https://dejure.org/2011,26216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Legitimationsübertragung ist auch an einen von einer Aktiengesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich; Möglichkeit einer Legitimationsübertragung an einen von einer Aktiengesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter; Anforderungen an den Nachweis der Richtigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 134 Abs. 3 S. 5
    Legitimationsübertragung ist auch an einen von einer Aktiengesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich; Möglichkeit einer Legitimationsübertragung an einen von einer Aktiengesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter; Anforderungen an den Nachweis der Richtigkeit ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16

    Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen

    Während teilweise eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der positiven Feststellungsklage befürwortet wird (vgl. J. in: J., Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl. 2014, § 246 AktG, Rdnr. 12a), hat er Senat die Frage bereits entschieden und eine solche Ausdehnung abgelehnt (vgl. OLG L., Urteil vom 06.06.2012 - 18 U 240/11, zitiert nach juris, dort Rdnr. 70 f.; wie hier auch OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2012 - 8 U 270/11, zitiert nach juris, dort Rdnr. 66; LG Dortmund, Urteil vom 15.09.2011 - 18 O 33/10, zitiert nach juris, dort Rdnr. 70; vgl. krit. auch Schatz, AG 2015, 696, 702; Grunewald, AG 2015, 689, 691).
  • LG München I, 14.07.2017 - 5 HKO 14714/16

    Nichtigkeitsklagen gegen Aufsichtsratswahl und Sonderprüfung

    Daher kommt es in Fällen des Fremdbesitzes nicht auf Form und Umfang von Vollmachten an (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 15.09.2011, Az. 18 O 33/10, zit. nach juris; Holzborn in: Bürgers/Körber, AktG, a.a.O., § 134 Rdn. 26; Hüffer/Koch, AktG, § 124 Rdn. 32; Rieckers in: Spindler/Stilz, AktG, a.a.O., § 134 Rdn. 46).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 10.08.2015 - 18 O 33/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,74111
LG Köln, 10.08.2015 - 18 O 33/10 (https://dejure.org/2015,74111)
LG Köln, Entscheidung vom 10.08.2015 - 18 O 33/10 (https://dejure.org/2015,74111)
LG Köln, Entscheidung vom 10. August 2015 - 18 O 33/10 (https://dejure.org/2015,74111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.2003 - VII ZR 143/02

    Anspruch des Auftragnehmers auf gemeinsames Aufmaß; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Köln, 10.08.2015 - 18 O 33/10
    Während der Auftraggeber sodann zu einem gemeinsamen Aufmaß aufgefordert und verweigert er die Teilnahme grundlos oder erscheint er grundlos zum Aufmaßtermin nicht, so führt dies zu einer Umkehr der Beweislast zugunsten des Auftragnehmers hinsichtlich der von diesen festgestellten Leistungsangaben, soweit ein neues Aufmaß nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, BauR 2003, 1207; Ganten/Jansen/Voit, a.a.O.., § 14 Abs. 2 VOB/B, Rdnr. 38; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rdnr. 1498).

    Unter Anknüpfung an die oben erwähnte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verweigerung eines gemeinsamen Aufmaßes (vgl. BauR 2003, 1207) ist festzuhalten, dass der Kläger keinen hinreichend qualifizierten Vortrag zur Aufmaßverweigerung geleistet hat.

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus LG Köln, 10.08.2015 - 18 O 33/10
    Der Darlegungslast ist zwar zunächst genügt, wenn Behauptungen aufgestellt werden, die den abstrakten Tatbestand in wenig konkretisierter Form wiedergeben, wird aber infolge einer Einlassung des Gegners der Tatsachenvortrag unklar und lässt er nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zu, so muss der Vortrag in eine Darstellung von Einzelheiten zergliedert werden (vgl. BGH NJW 1962, 1394, 1395; 1984, 2888 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.1962 - VIII ZR 79/61
    Auszug aus LG Köln, 10.08.2015 - 18 O 33/10
    Der Darlegungslast ist zwar zunächst genügt, wenn Behauptungen aufgestellt werden, die den abstrakten Tatbestand in wenig konkretisierter Form wiedergeben, wird aber infolge einer Einlassung des Gegners der Tatsachenvortrag unklar und lässt er nicht mehr den Schluss auf die Entstehung des geltend gemachten Rechts zu, so muss der Vortrag in eine Darstellung von Einzelheiten zergliedert werden (vgl. BGH NJW 1962, 1394, 1395; 1984, 2888 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.07.2017 - 16 U 138/15

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an dem Unternehmer durch den

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.08.2015 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 33/10 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 10.08.2015 - 18 O 33/10 - die Klage auch im Übrigen abzuweisen.

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